Drohnen- und Hochstativ-Aufnahmen im Kreis Frankfurt

Immobilien-Fotos mit der Drohne ermöglichen einen besonders ansprechenden Blickwinkel auf Ihr Objekt.
Drohnen bieten Immobilien-Fotografen ein Werkzeug für neue Perspektiven. Wo man vom Boden aus möglicherweise vor einem Zaun oder einer Hecke steht, ermöglicht die erhöhte Sicht den Blick auf dahinterliegende Vorgärten und den Eingangsbereich. Der Blick aus der Vogelperspektive lässt die Immobilie insgesamt imposanter erscheinen und ermöglicht interessante Einblicke, die vom Boden aus weniger ansprechend wirken würden.

> Hinweise für Drohnenaufnahmen

Grundriss-Aufnahmen

Zeigen Sie Interessenten den gesamten Grundriss des angebotenen Grundstücks aus der Luft. So erschließt sich ein besserer Gesamteindruck und hilft bei der Planung einer eventuellen Neubebauung. Komplette Grundstücks-Aufnahmen, auch von größeren Arealen, sind aus einer erlaubten Flughöhe von bis zu 140 Meter Höhe problemlos und in Minutenschnelle realisierbar.
Nutzen Sie die Drohnen-Aufnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln, zur Erstellung eines detaillierten Bebauungsplans, bei Bau-Grundstücken oder zur exakten Realisierung virtueller 3D-Modelle.

Immobilien-Fotografie mit dem Hochstativ

Überall dort, wo aus rechtlichen oder umgebungstechnischen Gründen kein Drohnenflug möglich ist, bietet das Hochstativ eine Alternative.
Ausziehbar auf bis zu 14 Meter Höhe sind auch hiermit Immobilien-Aufnahmen von viergeschossigen Häusern kein Problem. Dabei ist die Kamera über eine Fernbedienung rotier- und schwenkbar und die Live-Bildansicht am Laptop mitverfolgbar.

Hinweis für Drohnen-Aufnahmen

Der Einsatz einer Drohne unterliegt strengen Richtlinien, die es vor der Beauftragung zu prüfen gilt.
Generell ist in der unmittelbaren Nähe von Autobahnen und Bundesstraßen, Gleisen, Schifffahrtswegen, Flugplätzen sowie Krankenhäusern, Gefängnissen, Polizeiwachen, Kraftwerken, Industrieanlagen und über Menschenansammlungen der Flugbetrieb untersagt. Ausnahmen können bei der zuständigen Flugsicherungsbehörde eingeholt werden.

Die Drohne darf Privatgrund nicht ohne Genehmigung überfliegen und bedarf Zustimmung der im Sichtfeld befindlichen Nachbar-Parteien im Umkreis von 100 Metern.
Selbstverständlich sind alle angebotenen Tätigkeiten haftpflichtversichert, falls doch mal etwas schiefgehen sollte.